STEUERSTRAFRECHT KOMPLEX UMFANGREICH EINSCHNEIDEND


Im außerordentlich komplexen Rechtsgebiet des Steuerstrafrechts ist nicht allein strafrechtliche Expertise, sondern im besonderen Maße auch Detailkenntnis des Steuerrechts gefordert. Daneben erfordern die Sachverhalte nicht selten auch solide Kenntnisse des Gesellschafts- und Bilanzrechts. Bei Bedarf stellen wir für die Verteidigung kanzleiintern oder auch kanzleiübergreifend schlagkräftige Teams mit dem Ziel einer wirksamen Verteidigung zusammen.

Das Steuer- und Steuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie, die nicht zuletzt durch eine mächtige und weitgehend unabhängige Finanzverwaltung in Gestalt der Steuerfahndung sowie der Straf- und Bußgeldstelle geprägt ist. So einschneidend die Maßnahmen zu Beginn des Ermittlungsverfahrens auch sind, im weiteren bestehen vielfältige Möglichkeiten, das Verfahren durch eine verfahrensbeendende Absprache ohne umfangreiche Hauptverhandlung zu beenden.

Freilich betreuen und beraten wir Sie bereits im Vorfeld eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Zentral sind hier Erörterungen im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung (AO).