KRISENINTERVENTION UNTERSTÜTZUNG IN SCHWERER ZEIT


Die Wucht von Ermittlungs- und strafprozessualen Zwangsmaßnahmen trifft die Betroffenen häufig völlig unerwartet und zumeist aber schwer. Durchsuchung der privaten Wohnräume, des Büros, des Fahrzeugs, die vorläufige Festnahme, die Konfrontation mit den Ermittlungsbeamten und die Anordnung des Vollzugs von Untersuchungshaft sind schwerwiegende Eingriffe in das Leben des In-den-Verdacht-Geratenen. Unterstützung, Betreuung und Aufklärung sind in dieser Phase von besonderer Bedeutung. Fachliche Expertise und kurze Reaktionszeiten gewährleisten eine zügige Prüfung von Durchsuchungsbeschluss und Haftbefehl, um - wenn möglich - die einschneidensten Maßnahmen so schnell und weitgehend wie möglich zu neutralisieren.

Eine solche Krisenintervention ist auch bei eventuell Drittbetroffenen unabdingbar. Neben dem primär Beschuldigten als solchen sind häufig auch die Interessen Dritter, wie z.B. die des Unternehmen betroffen. Zur Wahrung jener Interessen muss ebenfalls schnell und professionell gehandelt werden. Die Koordination der Verteidigungen - Individualverteidigung der verschiedenen Betroffenen und Verteidigung der Unternehmensinteressen - erfordert ein professionelles und erfahrenes Management.