REVISIONSRECHT KOMPLEX INDIVIDUELL FORMAL


Das Revisionsrecht ist eine komplexe Spezialmaterie. Es erfordert vom Bearbeiter über die allgemeinen Anforderungen hinaus fundierte Detailkenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zu den formalen und materiellen Erfordernissen erfolgreicher Revisionstätigkeit. Dies umso mehr, als die Revision - gerade in Verfahren mit hoher Haftstrafe - häufig das einzige Rechtsmittel gegen das einschneidende Urteil ist. Verurteilte setzen oftmals viel Hoffnung in das Revisionsverfahren.

Dabei vermag die Revision oft nicht das leisten, was der Verurteilte von ihr erwartet. Das Revisionsverfahren ist streng formal und hat eine reine Rechtsprüfung zum Gegenstand. Eine Hauptverhandlung findet nur in Ausnahmefällen - auch dann beschränkt auf Rechtsfragen - statt. Die Beweisaufnahme aus der Tatsacheninstanz wird dabei gerade nicht wiederholt, neues Tatsachenmaterial findet keine Berücksichtigung. Gleichwohl wird das amts- oder landgerichtliche Urteil im Zuge einer sorgsam und punktgenau formulierten Revisionsbegründung einer harten Prüfung durch das Revisionsgericht unterzogen.

Die Strafverteidiger unseres Hauses verfügen allesamt über fundierte Erfahrungen und Expertise in der Revisionsinstanz.