DER NOTAR BEURKUNDUNG VORSORGE RECHTSSICHERHEIT


Der Gesetzgeber hat die Wirksamkeit besonders hervorgehobene Rechtsgeschäfte von der Beurkundung der Willenserklärungen vor einem Notar abhängig gemacht. Zu diesen besonders hervorgehobenen Rechtsgeschäften zählen neben dem Erwerb und Verkauf von Immobilien, die Gründung und Umstrukturierung von Kapitalgesellschaften, der Abschluss von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen sowie eine Vielzahl von erbrechtlichen Vorgängen.

Die notarielle Beurkundung von Verträgen und Erklärungen hat darüber hinaus auch in anderen Bereichen praktische Vorzüge. Notare sind auf die Abfassung rechtssicherer und ausgewogener Verträge spezialisiert. Klare und ausgewogene Regelungen vermeiden zukünftigen Streit. Darüber hinaus genießt die notarielle als öffentliche Urkunde besonderen Vertrauensschutz in Bezug auf Echtheit und Inhalt. Sie hat damit im Fall einer unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung erhöhte Beweiskraft. In geeigneten Fällen schaffen wir Ihnen auf Wunsch eine vollstreckbare Urkunde. Das erleichtert im Ernstfall die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und spart Geld. Letzteres gilt auch für das notariell beurkundete Testament. Zusammen mit dem Protokoll über die Eröffnung des Testaments ersetzt es den kostenintensiven Erbschein.

Schließlich verwahren wir die in unserem Hause notariell beurkundeten Urkunden. So ist sicher gestellt, dass diese auch noch nach Jahrzehnten eingesehen werden können. Dies trägt in besonderem Maße zur Rechtssicherheit bei.