DER NOTAR BEGLAUBIGEN SCHAFFT SICHERHEIT


Die notarielle Beglaubigung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Notar die Identität der die Unterschrift leistenden Person feststellt und damit die Authentizität und Urheberschaft bezeugt. In der Praxis, dass gilt vor allem für die Anmeldung von Erklärungen des Klienten zu öffentlichen Registern (Grundbuch, Handels- und Vereinregister), entwirft der Notar auch die abzugebenden Erklärungen. So ist sicher gestellt, dass das Register, z.B. bei Handelsregisteranmeldungen oder Anmeldungen zum Grundbuch, die zu übermittelnde Information und Erklärung vollständig und in der gehörigen Form (die Handelsregister nehmen Erklärungen praktisch nur noch im elektronischen Rechtsverkehr an) vorgenommen werden.