ORDNUNGSWIDRIGKEITEN PUNKTE FAHRVERBOT BUßGELD


Großen Zuspruch erhalten wir im Hause. Dr. Hilgartner ∙ Funk.& Kollegen .traditionell im Bereich der Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Geschwindigkeitsübertretungen, Abstands- und Rotlichtverstöße, Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten, um nur wenige von Vielen zu nennen.

Wer meint, eine Verteidigung gegen den Vorwurf von (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten sei wirkungs- und nutzlos, der irrt. Nicht nur, aber insbesondere dann, wenn der Mandant beruflich auf seine Fahrerlaubnis oder -berechtigung angewiesen ist, lohnt es sich, den Vorwurf einer harten Prüfung zu unterziehen. Durch uns, durch unseren Sachverständigen, durch das Gericht.


Die Eintragung von Punkten in das beim Kraftfahrtbundesamt geführte Verkehrszentralregister kann weitreichende Folgen haben. Nicht selten stehen im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen der maßgeblichen Punktegrenzen oder der Verhängung eines Fahrverbotes ganze Existenzen von Betroffenen und deren Familien auf dem Spiel. Weil wir das wissen, kämpfen wir für Sie - um jeden einzelnen Punkt!

Dieser Geist und die Überzeugung, dass der Anspruch des Betroffenen auf effektiven Rechtschutz auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Geltung gebracht werden sollte, haben in unserem Hause Tradition. Wir unterscheiden nicht zwischen großen und kleinen Mandaten. Wir fragen uns, was wir für Sie tun können. Und das ist in der Regel Einiges. Sprechen Sie uns an.