ERBRECHT BEHUTSAM NACHHALTIG UNABDINGBAR


Im Erbfall rückt der Erbe oder die Erben an die Stelle des Erblassers, alle Vermögenswerte wie auch die Verbindlichkeiten gehen auf den oder die Erben über. Erben mehrere Personen, gleich, ob im Zuge gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament oder Erbvertrag), bilden diese eine Erbengemeinschaft. An dieser Erbengemeinschaft ist jeder Erbe (nur) zu einem Bruchteil beteiligt. Verfügen und verwalten können die Miterben - von Ausnahmefällen abgesehen - nur gemeinschaftlich.

Hat der Erblasser keine sog. Teilungsanordnung getroffen, sind die Erben aufgerufen, die Auseinandersetzung des Nachlasses zu regeln, um so die Bruchteilsgemeinschaft aufzuheben und Eigentum an einzelnen Vermögenswerten zu begründen. Nicht selten haben die Erben Pflichtteils-, Pflichteilsergänzungsansprüche und Vermächtnisse zu erfüllen, die einerseits den Nachlass schmälern, die aber andererseits eine ordentliche Berechnung des Aktiv- und Passivvermögens zur Bestimmung des Nettonachlasses voraussetzen.

Das alles (und noch viel mehr) birgt Konfliktpotenzial und lässt erahnen, dass mit dem ererbten Vermögen nicht immer wirtschaftlich und im Sinne des Erblassers umgegangen wird. Wir betreuen und vertreten sie mit know-how in dieser zumeist auch emotional schwierigen Zeit. Dabei scheuen wir keinen Streit, haben unser Augenmerk aber stets gelenkt auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.